Das Wahlverfahren kurz erklärt

Drei Stimmen, vier Möglichkeiten

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 11. September 2016, treten rund 20 Parteien an, deren Kandidaten um die Spitzenämter in der kommunalen Verwaltung konkurrieren: Die Niedersächsinnen und Niedersachsen sind dazu aufgerufen, ihre Vertretungen in Stadt-, Gemeinde-, Samtgemeinderäten und Kreistagen sowie vielerorts ihre Stadt- oder Kreisspitzen zu wählen.

Jede/r Wähler_in hat dabei drei Stimmen, die unterschiedlich auf die Kandidat_innen verteilt werden können. Alle drei Stimmen können

  • einem Wahlvorschlag in seiner Gesamtheit (Gesamtliste) gegeben werden
  • einer/m einzigen Berwerber_in (kumulieren) gegeben werden
  • auf zwei oder drei Bewerber_innen verteilt werden
  • auf mehrere Gesamtlisten und/oder mehrere Kandidat_innen verteilt werden (panaschieren)

Das Muster-Wahlverfahren und die entsprechende Erklärung gibt es hier zum Download: